Seit gestern ist die Ausreisesteuer oder Flughafensteuer in Höhe von 25 CUC Geschichte. An allen internationalen Flughäfen Kubas wurde bisher die Gebühr für die Ausreise erhoben. Man musste nach dem Check-In an einem speziellen Schalter für die Ausreisesgebühr 25 CUC pro Person entrichten. Auf die Bordkarte jedes Reisenden wurde dann ein Aufkleber angebracht, ohne den eine Passage durch die Passkontrolle nicht möglich war.
Ab dem 1. Mai 2015 ist es nun so geregelt, dass diese Ausreisesteuer nicht mehr in Kuba erhoben wird. Die Fluggesellschaft muss sie in den Ticketpreis einkalkulieren. Das gilt aber erst für alle nach dem 1. Mai 2015 gekauften und ausgestellten Tickets. Für die davor ausgestellten Tickets sind auch nach dem 1. Mai die Flughafensteuern fällig.
Für die Einreise nach Kuba hat sich bezüglich der Kosten nichts verändert. Der Preis für die Touristenkarte (Visum) bleibt unverändert.